Wir freuen uns sehr über den Zuschlag des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) zur fachlich-konzeptionellen Erarbeitung der Neukonzeption der HVE.
Die HVE bilden seit vielen Jahren die zentrale Arbeitshilfe für die praktische Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in Brandenburg. Sie übersetzen die Vorgaben aus Bundesnaturschutzgesetz und Brandenburgischem Naturschutzausführungsgesetz in nachvollziehbare, vollzugstaugliche Arbeitsschritte – von der Vermeidung über Ausgleich und Ersatz bis zur Dokumentation. Damit sind sie ein unverzichtbares Werkzeug für Behörden, Vorhabenträger und Planungsbüros gleichermaßen.
Gemeinsam mit unseren Partnerbüros FUGMANN JANOTTA PARTNER und TRIAS PLANUNGSGRUPPE übernehmen wir 2026 die Bearbeitung ausgewählter Module. Das Planerteam verbindet dabei drei sich ergänzende Wissensbestände: TRIAS erarbeitete bereits die erste HVE-Fassung, F&S hat die HVE-Fassung von 2009 verfasst und FUGMANN JANOTTA PARTNER haben 2025 das Gutachten zum Änderungsbedarf der HVE erstellt. Diese Kontinuität ermöglicht es uns, die HVE methodisch fundiert und im engen fachlichen Austausch mit dem Auftraggeber weiterzuentwickeln.
Ziel ist ein Werk, das rechtssicher, fachlich fundiert und in der Praxis unmittelbar anwendbar ist. Wir freuen uns auf diese verantwortungsvolle Aufgabe und darauf, unsere Expertise erneut in den Dienst des Naturschutzvollzugs in Brandenburg zu stellen.